Zu Hause im Baumhaus: Eine alternative Wohnform

Ein Spiel-Baum­haus ist der Traum vie­ler Kin­der. Wenn Sie jedoch auch im All­tag in einem Baum­haus woh­nen wol­len, bewe­gen Sie sich in einer Grauzone.

Baum­häu­ser sind gar nicht ein­mal so unge­wöhn­lich. In vie­len Gegen­den der Welt, bei­spiels­wei­se in Süd­ost­asi­en, Afri­ka oder Ozea­ni­en, leben noch heu­te indi­ge­ne Völ­ker in Baum­häu­sern, weil es hoch über dem Erd­bo­den siche­rer ist.

In die­sem Bei­trag geht es nicht um den tech­ni­schen Aspekt von Baum­häu­sern, son­dern dar­um, ob sie in Deutsch­land geneh­mi­gungs­pflich­tig sind oder nicht.

Fälle, in denen Sie für ein Baumhaus keine Genehmigung benötigen

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen benö­ti­gen Sie für ein Baum­haus kei­ne Bau­ge­neh­mi­gung. Das trifft zum Bei­spiel dann zu, wenn Sie das Baum­haus auf Ihrem pri­va­ten Grund­stück errich­ten, es wei­ter als 3 Meter von der nächs­ten Grund­stücks­gren­ze ent­fernt ist und von den Nach­barn nicht ein­ge­se­hen wer­den kann.

Die Grund­flä­che des Hau­ses darf maxi­mal 10 Qua­drat­me­ter betra­gen. Das Baum­haus muss einen Spiel­haus-Cha­rak­ter haben. Das bedeu­tet, es darf nicht gedämmt oder iso­liert sein. Im Baum­haus darf es weder per­ma­nen­te Schlaf­plät­ze noch Koch­stel­len geben.

Das Kin­der-Baum­haus darf nicht an die Strom­ver­sor­gung ange­schlos­sen sein. Zur Aus­stat­tung gehö­ren typi­sche Spiel­ele­men­te wie Rut­schen, Schau­keln oder Strickleitern.

Wann Sie besser eine Genehmigung beantragen sollten

Eine Bau­ge­neh­mi­gung ist dann erfor­der­lich, wenn:

  • Sie das Baum­haus stän­dig oder vor­über­ge­hend für Wohn- und Schlaf­zwe­cke benutzen
  • Das Baum­haus an die öffent­li­che Strom­ver­sor­gung, das Trink­was­ser­netz und die Kana­li­sa­ti­on ange­schlos­sen ist
  • Die Aus­stat­tung aus Möbeln, Bet­ten und ähn­li­chen besteht und es eine Hei­zung gibt
  • Wenn Wän­de, Dach und Fuß­bo­den gedämmt sind
  • Der Raum­in­halt des Baum­hau­ses mehr als 75 Kubik­me­ter beträgt (Baye­ri­sche Bauordnung)

Wo ist es verboten, ein Baumhaus zu bauen?

Eine Bau­ge­neh­mi­gung wird meis­tens in eng bebau­ten Gebie­ten ver­wei­gert. Auch wenn das Baum­haus weni­ger als 3 Meter von der Grund­stücks­gren­ze ent­fernt steht oder wenn Nach­barn in ihrer Ruhe gestört wer­den könn­ten, wird der Antrag abgelehnt.

Kei­ne Chan­ce haben Sie mit dem Bau­an­trag, wenn das Baum­haus in einem öffent­li­chen Park oder Wald errich­tet wer­den soll oder auf einem Pri­vat­grund­stück ohne Wis­sen des Grundstückseigentümers.

Wovon hängt die Genehmigung ab?

Ob Sie eine Bau­ge­neh­mi­gung erhal­ten, ent­schei­det das Bau­amt in der kom­mu­na­len Ver­wal­tung Ihres Wohn­orts. Die Ent­schei­dung hängt zumin­dest zum Teil vom Stand­ort des Baum­hau­ses ab.

Befin­det sich Ihr Grund­stück in einem weni­ger dicht bebau­ten Außen­be­zirk oder am Wald­rand, haben Sie eine bes­se­re Chan­ce, eine Bau­ge­neh­mi­gung zu erhal­ten als in einer dicht bebau­ten Lage in der Innen­stadt. Wirk­lich ent­schei­dend sind jedoch 2 Fak­to­ren: die Grö­ße und die Ausstattung.

In Bay­ern und in Bran­den­burg müs­sen Sie für alle Gebäu­de mit mehr als 75 Kubik­me­ter Inhalt eine Bau­ge­neh­mi­gung bean­tra­gen, in Nie­der­sach­sen liegt die Ober­gren­ze bei 40 Kubik­me­tern und in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Thü­rin­gen gar bei nur 10 Kubik­me­tern. Geneh­mi­gungs­pflich­tig sind Baum­häu­ser zudem immer dann, wenn sie mit fes­ten Feu­er­stät­ten und per­ma­nen­ten Schlaf­plät­zen aus­ge­rüs­tet sind und über Was­ser- und Strom­an­schlüs­se verfügen.

Erkun­di­gen Sie sich unbe­dingt vor Bau­be­ginn, ob Sie eine Geneh­mi­gung für Ihr Baum­haus benö­ti­gen. Soll­te es bereits ste­hen oder ille­gal errich­tet wor­den sein, kann die Behör­de den unver­züg­li­chen Abriss ver­lan­gen oder ihn auf Ihre Kos­ten ver­an­las­sen. Zusätz­lich dro­hen Geldstrafen.

Baumhaus-Projekte

Welt­weit gibt es meh­re­re Baum­haus-Pro­jek­te. In den meis­ten Fäl­len wer­den die Baum­häu­ser als Hotels gebaut. Sie bie­ten ihren Gäs­ten eine Über­nach­tung der beson­de­ren Art. Eines der höchs­ten Baum­häu­ser der Welt befin­det sich im indi­schen Bun­des­staat Kera­la im Süd­wes­ten des Landes.

Das Baum­haus Green Magic Tree House ist in 26 Metern Höhe gebaut, kann aber ganz bequem mit einem Auf­zug erreicht wer­den. Im Ort Hild­is­rie­den im Schwei­zer Kan­ton Luzern steht das größ­te Baum­haus der Welt, das von einem ein­zi­gen Baum getra­gen wird.

In Frank­reich wur­de in einer 800 Jah­re alte Eiche ein als Kapel­le aus­ge­führ­tes Baum­haus gebaut. In Deutsch­land ent­stan­den in den letz­ten Jah­ren meh­re­re Baum­haus­ho­tels, unter ande­rem in Gör­litz (Sach­sen) und in Schön­ha­gen (Nie­der­sach­sen).

Im Baumhaus wohnen – Worauf es ankommt

Wenn Sie sich ein Baum­haus bau­en wol­len, benö­ti­gen Sie kei­ne Bau­ge­neh­mi­gung, solan­ge es sich um ein Spiel­haus für Kin­der han­delt. Wol­len Sie aber grö­ßer bau­en und Ihr Baum­haus wie ein rich­ti­ges Haus aus­stat­ten, benö­ti­gen Sie eine Bau­ge­neh­mi­gung. Dafür ist das Bau­amt in Ihrem Wohn­ort zuständig.

Erkun­di­gen Sie sich am bes­ten recht­zei­tig vor Bau­be­ginn und errich­ten Sie das Baum­haus kei­nes­falls ohne Bau­ge­neh­mi­gung. Das erspart Ihnen viel Ärger und Kos­ten und erlaubt Ihnen, Ihr Baum­haus aus vol­len Zügen zu genießen.

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