Baumsachverständiger protokolliert den Baumbestand

Bäu­me wer­den von den Men­schen hoch geschätzt. Sie die­nen nicht nur als Quel­le für Brenn- und Bau­holz, son­dern haben posi­ti­ve Ein­flüs­se auf die Umwelt. Sie erzeu­gen Sauer­stoff, bie­ten Nist­plät­ze für Vögel und Lebens­raum für zahl­rei­che Klein­tie­re, von Insek­ten bis zu Eich­hörn­chen, fil­tern Staub aus der Luft, dämp­fen Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen und spen­den küh­len Schatten.

Kein Wun­der, dass die Lebens­qua­li­tät von Städ­ten auch am Baum­be­stand gemes­sen wird. Städ­te mit weni­gen Bäu­men und Grün­an­la­gen sind Beton­wüs­ten, die sich im Som­mer zu Back­of­en­tem­pe­ra­tu­ren auf­hei­zen und deren Stra­ßen sich bei Sturm in Wind­ka­nä­le ver­wan­deln. Daher stre­ben immer mehr Städ­te und Gemein­den danach, ihren Baum­be­stand zu ver­grö­ßern. Bei die­ser Auf­ga­be hat sich ein Baum­ka­tas­ter als hilf­reich erwiesen.

Wir möch­ten ihnen in unse­rem Forst­blog erklä­ren, was ein Baum­ka­tas­ter ist, wozu es dient und wer es erstellt. Fer­ner geben wir einen Ein­blick in die moder­ne Digi­ta­li­sie­rung in der Forstwirtschaft.

Was ist ein Baumkataster?

Im Prin­zip han­delt es sich bei einem Baum­ka­tas­ter um ein Archiv oder eine Datei, in der die Bäu­me eines bestimm­ten Gebiets oder eines bestimm­ten Eigen­tü­mers erfasst sind. In dem Ver­zeich­nis wer­den haupt­säch­lich Stadt‑, Stra­ßen- und Park­bäu­me erfasst.

Aller­dings kön­nen Baum­ka­tas­ter eben­falls für Flä­chen in Pri­vat­be­sitz ange­legt wer­den, wenn dort meh­re­re gro­ße Bäu­me ste­hen. Die Katas­ter kön­nen ana­log, digi­tal oder in einer Misch­form geführt werden.

In einem klas­si­schen ana­lo­gen Ver­zeich­nis wer­den die zu erfas­sen­den Bäu­me mit Schil­dern ver­se­hen, auf denen Num­mern, Codes oder Zei­chen ste­hen. Im Baum­ka­tas­ter kann man unter der Num­mer die betref­fen­den Auf­zeich­nun­gen nachlesen.

Baummanagement per GIS

Heut­zu­ta­ge wer­den Baum­ka­tas­ter haupt­säch­lich nur noch mit­tels Smart­pho­nes und Tablets erstellt und gepflegt. die  Die Bäu­me wer­den per GPS erfasst und in das ent­spre­chen­de EDV-Sys­tem ein­ge­pflegt. Man spricht von dem GIS – Geo­gra­fi­sches Infor­ma­ti­ons­sys­tem. Nach Ein­ga­be der GPS-Daten kann jeder Baum im Katas­ter gefun­den wer­den. Die­se Metho­de eig­net sich für ein­zel­ne Bäu­me oder wenn die Abstän­de zwi­schen den Bäu­men nicht zu eng sind.

Bei einer Misch­form wer­den die im Katas­ter erfass­ten Bäu­me noch klas­sisch durch ein Schild mar­kiert. Der Nut­zer besucht die Web­site des Baum­ka­tas­ters und kann nach Ein­ga­be des Codes oder der Num­mer alle gespei­cher­ten Daten zum betref­fen­den Baum abrufen.

Als drit­te Form gibt es noch die Nega­tiv­lis­te. Dar­in sind nur bestimm­te Bäu­me erfasst, die ent­we­der geschä­digt sind oder irgend­wel­che Beson­der­hei­ten auf­wei­sen. Forst­ver­wal­tun­gen und Lan­des­be­hör­den, die rie­si­ge Baum­be­stän­de ver­wal­ten müs­sen, arbei­ten meis­tens mit einer Negativliste.

Angaben, die im Baumkataster erfasst werden

Bei der Erst­auf­nah­me wer­den fol­gen­de Anga­ben erfasst:

  • Baum­art
  • Höhe und Durch­mes­ser der Krone
  • Durch­mes­ser und Umfang des Stamms
  • Kurz­be­schrei­bung des Standorts

Wei­te­re Anga­ben bezie­hen sich auf die Art der Nut­zung des Baum­ka­tas­ters. Häu­fig sind im Baum­ka­tas­ter die Punk­te festgehalten:

  • Unter­su­chungs­er­geb­nis­se einer Baum­dia­gno­se oder eines Baumgutachtens
  • vor­ge­schla­ge­ne Maß­nah­men zur Baumpflege
  • Zeit­punkt einer geplan­ten Fäl­lung mit Anga­be der Dringlichkeit
  • Vita­li­tät und Ver­kehrs­si­cher­heit des Baums
  • Zeit­punkt der nächs­ten Baumdiagnose
  • Beson­der­hei­ten wie bei­spiels­wei­se Vor­kom­men geschütz­ter Arten, Baum­höh­len und ähnliches

Damit der Ein­trag in das Baum­ka­tas­ter recht­lich gül­tig ist, muss er mit Namen und Qua­li­fi­ka­ti­on des Sach­ver­stän­di­gen sowie Ort und Zeit­punkt der Kon­trol­le ver­se­hen sein.

Warum sind Baumkataster notwendig?

Der­ar­ti­ge Ver­zeich­nis­se sind ein unver­zicht­ba­res Werk­zeug des Baum­ma­nage­ments. Eigen­tü­mer, die gro­ße Baum­be­stän­de besit­zen, behal­ten mit Hil­fe des Baum­ka­tas­ters die Über­sicht über erfor­der­li­che Pfle­ge- und Kontrollmaßnahmen.

Laut §823 BGB haf­ten Baum­be­sit­zer für Schä­den, die durch ihre Gehöl­ze ver­ur­sacht wer­den. Dem­zu­fol­ge müs­sen sie ein Baum­ka­tas­ter füh­ren, in dem die Kon­trol­len und Ein­schät­zun­gen der Stand­si­cher­heit pro­to­kol­liert sind. Wenn gefähr­de­te Bäu­me nicht sofort gefällt wer­den kön­nen, müs­sen sie mit Warn­hin­wei­sen ver­se­hen werden.

Zur Füh­rung eines Baum­ka­tas­ters sind alle Besit­zer grö­ße­rer Baum­be­stän­de ver­pflich­tet, die öffent­lich zugäng­lich sind. Durch ord­nungs­ge­mäß geführ­te und regel­mä­ßig aktua­li­sier­te Baum­ka­tas­ter kann die Gefahr, die von kran­ken und geschwäch­ten Bäu­men aus­geht, erheb­lich redu­ziert werden.

Wie sieht das im Wald aus?

In grö­ße­ren Wäl­dern ist es nicht prak­ti­ka­bel, jeden ein­zel­nen Baum in einem Katas­ter zu erfas­sen. Forst­ver­wal­tun­gen und Wald­be­sit­zer arbei­ten in der Mehr­zahl der Fäl­le mit Nega­tiv­lis­ten. Dar­in erfas­sen sie Bäu­me, die geschä­digt oder in der nächs­ten Zeit zum Ein­schlag vor­ge­se­hen sind.

In Wäl­dern und wald­ähn­li­chen Gebie­ten gilt übri­gens die Haft­pflicht des Baum­be­sit­zers nach § 823 BGB nicht. Das Betre­ten der Wäl­der erfolgt grund­sätz­lich auf eige­ne Gefahr. Es gibt jedoch Aus­nah­men wie:

  • Wald­rän­der
  • öffent­li­che Wege und Stra­ßen, die durch Wäl­der führen
  • Aus­sichts­platt­for­men
  • künst­li­che Ein­rich­tun­gen wie Brü­cken, Ste­ge oder Schranken
  • Hin­der­nis­se auf öffent­li­chen Wegen und Straßen
  • Gefähr­dung durch Holzbauarbeiten
  • Gefähr­dung durch unge­si­cher­te Holzstapel

Fazit: Digitale Baumkataster erleichtern die Arbeit

Das Anle­gen und die kor­rek­te Füh­rung der Datei­en dient nicht nur dazu, die Sicher­heit in öffent­lich zugäng­li­chen Baum­be­stän­den zu erhö­hen, son­dern sie erleich­tert auch Baumpflegemaßnahmen.

Mit einem Maus­klick kann der Nut­zer im Baum­ka­tas­ter nach­le­sen, wann das letz­te Mal ein Rück­schnitt der Kro­ne erfolg­te oder bei wel­chem Baum ein Schäd­lings­be­fall fest­ge­stellt wur­de und wel­che Maß­nah­men dage­gen unter­nom­men wurden.

Wenn Sie meh­re­re gro­ße Bäu­me besit­zen, die an öffent­li­chen Stra­ßen oder Plät­zen ste­hen, ist es emp­feh­lens­wert, wenn Sie die Ver­kehrs­si­cher­heit der Bäu­me von Zeit zu Zeit durch einen Baum­gut­ach­ter über­prü­fen und die Ergeb­nis­se in einem Baum­ka­tas­ter ein­tra­gen lassen.

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